
Gastfamilien für Geflüchtete
Möchten Sie eine geflüchtete Person bei ihrer Integration unterstützen und haben Sie ein freies Zimmer? Gemeinsames Wohnen ist eine gute Möglichkeit dafür.
Menschen mit Fluchterfahrung wünschen sich Kontakte an ihrem neuen Wohnort, möchten besser Deutsch sprechen und das Leben hier kennenlernen. Sie wollen selbständig werden und eine Lehre oder Arbeitsstelle finden. Mit einer temporären Wohngemeinschaft können Sie junge Geflüchtete und schutzsuchende aus der Ukraine dabei unterstützen!
Wir suchen Gastgebende
- Sie schätzen den Austausch und sind offen für andere Kulturen.
- Sie sind bereit, Ihre:n Mitbewohner:in zu unterstützen und Ihr Netzwerk zur Verfügung zu stellen.
- Sie respektieren die Autonomie Ihre:r Mitbewohner:in .
- Sie haben ein separates möbliertes Zimmer.
Wir nehmen Wohnangebote von Privaten entgegen und vermitteln passende Mitbewohner:innen. Während des Gastverhältnisses begleiten wir Sie sorgfältig und professionell.
FAQ
Gastfamilien für Geflüchtete und Schutzsuchende aus der Ukraine
- Abklärungsgespräch bei Ihnen zu Hause: Dabei werden die Räumlichkeiten besichtigt und die Erwartungen an das Zusammenwohnen, wie beispielsweise Raumnutzung, Organisation von Einkaufen, Kochen und Essen etc., werden gemeinsam besprochen.
- Vorschlag von GGG Benevol für zukünftige:r Mitbewohner:in: Durch die GGG Benevol wird ihnen eine Person mit ähnlichen Erwartungen an das Zusammenwohnen vorgeschlagen. Sie können entscheiden, ob sie diese Person kennenlernen möchten.
- Kennenlerntreffen begleitet durch GGG Benevol: Das erste Kennenlerntreffen findet bei Ihnen zu Hause statt und wird begleitet durch die GGG Benevol und allenfalls durch eine:n Dolmetscher:in. In diesem Treffen lernen Sie die geflüchtete Person kennen, die gegenseitigen Erwartungen an das Zusammenwohnen werden besprochen und das Zimmer wird besichtigt.
- Zweites Treffen zwischen Gastgebenden und geflüchteter Person: Damit sie sich noch etwas besser kennenlernen können, empfehlen wir sehr, dass sich mit der geflüchteten Person ein zweites Mal alleine treffen. Dieses Treffen dient dazu, sich zwischenmenschlich besser kennenzulernen und die Verständigungsmöglichkeit ohne Unterstützung durch den:die Dolmetscher:in zu erleben.
- Entscheidung: Sowohl Sie als Gastgebende, als auch die geflüchtete Person entscheiden, ob sie das Gastverhältnis eingehen möchten. Das Einzugsdatum wird festgelegt.
- Vertragsunterzeichnung: Der durch GGG Benevol vorbereitete Mietvertrag wird unterzeichnet. Zusätzlich wird zwischen Ihnen als Gastgebende, der geflüchteten Person und der GGG Benevol eine Zusammenwohnvereinbarung abgeschlossen.
- Standortgespräch: Nach vier bis sechs Wochen des Zusammenwohnens findet begleitet durch die GGG Benevol ein Standortgespräch mit Ihnen und der geflüchteten Person statt. Das Gespräch soll dazu dienen, die ersten Wochen des Zusammenlebens zu reflektieren und gegebenenfalls zusätzliche Abmachungen zu treffen.
- Entscheidung über Verlängerung oder Abschluss: Nach rund sieben Monaten des Zusammenwohnens wird gemeinsam entschieden, ob das Gastverhältnis verlängert wird oder, ob es nach neun Monaten abgeschlossen wird. Sollte die geflüchtete Person ausziehen, ist die Sozialhilfe Basel-Stadt für die zukünftige Unterbringung zuständig. Im Falle einer Verlängerung wird ein neuer (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen.
Während der gesamten Zeit des Zusammenwohnens kann die GGG Benevol bei Fragen oder Schwierigkeiten beigezogen werden.
Die Gastverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Einige gestalten das Zusammenleben wie in einer Wohngemeinschaft und andere teilen einen gemeinsamen Familienalltag. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich interessiert sind, mit Iher:Ihrem Mitbewohner:in in Kontakt zu sein. Mögliche Unterstützung (bei den Hausaufgaben, beim Spracherwerb, bei administrativen Angelegenheiten etc.) kann individuell vereinbart werden. Dabei ist es wichtig, sich vorgängig Gedanken über die eigenen Ressourcen zu machen und diese transparent zu kommunizieren.
Es werden volljährige Personen mit einem entschiedenen Asylgesuch resp. einem geregelten Schutzstatus vermittelt (in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis F,B oder S). Das heisst, es sind Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben werden und die motiviert sind ihre sprachlichen Kompetenzen sowie ihre berufliche und soziale Integration zu verbessern. In der Regel sind es junge Geflüchtete zwischen 18 und 25 Jahren oder Schutzsuchende aus der Ukraine, die eine geregelte Tagesstruktur (Sprachkurs, Schule oder Ausbildung) haben. Personen, bei denen eine starke psychische Belastung beispielsweise durch die Fluchterfahrung vorliegt, werden nicht in eine Gastfamilie vermittelt.
Der erste (Unter-)Mietvertrag ist in der Regel auf neun Monate befristet. Vor Ablauf dieser Zeit findet ein Auswertungsgespräch statt. Stimmen beide Seiten zu - Gastgebende und Geflüchtete -, kann das Zusammenwohnen verlängert werden.
Vor einer Vermittlung werden die gegenseitigen Erwartungen – beispielsweise in Bezug auf das Einkaufen, das Kochen oder die Benützung des Badezimmers - angesprochen. Dadurch lassen sich mögliche Missverständnisse und überhöhte Erwartungen meistens schon zum vorneherein klären.
Sollten im Laufe der Zeit dennoch Konflikte auftauchen, wird die GGG Benevol, eventuell unter Beizug von Dolmetscher:innen oder interkulturellen Vermittler:innen, Hilfestellungen bei der Problemlösung geben.
Bei unüberbrückbaren Differenzen kann das Zusammenwohnen frühzeitig beendet werden.
Die GGG Benevol führt sowohl mit den Geflüchteten wie auch mit den Gastfamilien vor der Aufnahme ins Programm ein Aufnahmegespräch durch und vermittelt eine passende Person für das Zusammenwohnen. Während des gesamten Gastverhältnisses ist die GGG Benevol Ansprechpartnerin bei Fragestellungen und Schwierigkeiten in Bezug auf das Zusammenwohnen und kann zur Unterstützung beigezogen werden.
Die Geflüchteten Personen werden durch die Sozialhilfe Basel-Stadt für das Programm Gastfamilien für Flüchtlinge bei der GGG Benevol angemeldet. Die Sozialhilfe ist zuständig für die finanzielle Unterstützung und kommt in diesem Zusammenhang auch für die Miete der geflüchteten Person auf. Ferner ist die Sozialhilfe zuständig für die sprachliche- und berufliche Integration der Geflüchteten.
Kampagne – "Jetzt Gastfamilie werden!"
Von März bis Mai 2023 haben wir gemeinsam mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt eine Kommunikationskampagne umgesetzt. Das Ziel der Kampagne war es, neue Gastgebende für das Projekt zu gewinnen. Während mehreren Wochen war die Kampagne in der Basler Innenstadt auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr sowie in den sozialen Medien sichtbar. Erfreulich ist, dass sich aufgrund der Kampagne zahlreiche Personen bei uns gemeldet haben, um als potenzielle Gastgebende in das Projekt einzusteigen. Die Kampagne wurde im Frühjahr 2024 (April bis Mai) in einem kleineren Rahmen wiederholt.
Wirkungsanalyse
Die 2021 durchgeführte Wirkungsanalyse zeigt deutlich einen äusserst positiven Effekt auf die Entwicklung und Integration der Geflüchteten:
- Verbesserte Deutschkenntnisse
- Positive Entwicklung der Schul- und Berufsbildung
- Erweiterung der sozialen Kontakte durch das Gastverhältnis
- Knapp 2/3 der Gastverhältnisse wurden verlängert
- Rund 80% der ehemaligen Gastgebenden und Geflüchteten sind nach Abschluss des Gastverhältnisses weiterhin in Kontakt
Die vollständigen Ergebnisse finden Sie im untenstehenden Bericht.
Ergebnisbericht Umfrage Unterkunft Ukraine
Im September 2022 führte GGG Benevol eine Online-Umfrage zum Projekt „Gastfamilie für Flüchtlinge / Unterkunft Ukraine“ durch, die aufschlussreiche Ergebnisse lieferte:
- Rund 900 potenzielle Gastfamilien meldeten sich im Zeitraum von Februar 2022 bis Januar 2023
- Klare Rahmenbedingungen sind essenziell
- Hauptprobleme waren Sprachbarrieren, hoher Zeitaufwand, kulturelle Unterschiede und teils hohe Erwartungshaltungen der Schutzsuchenden.
- Viele Gastgebende und Schutzsuchende wünschten sich mehr Hilfe bei administrativen Aufgaben
Detailliertere Erläuterungen und zusätzliche Ergebnisse finden Sie im folgenden Bericht.
Hier finden Sie den Flyer zu Gastfamilien für Flüchtlinge.