Gastfamilien für Flüchtlinge
Sind Sie weltoffen? Haben Sie Platz in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus? Gemeinsames Wohnen ist eine gute Möglichkeit, die Integration von jungen Erwachsenen zu unterstützen.
Menschen mit Fluchterfahrung wünschen sich Kontakte an ihrem neuen Wohnort, möchten besser Deutsch sprechen und das Leben hier kennenlernen. Sie wollen selbständig werden und eine Lehre oder Arbeitsstelle finden. Mit einer temporären Wohngemeinschaft können Sie junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren dabei unterstützen!
Wir suchen Gastgeber:innen
- Sie schätzen den Austausch und sind offen für andere Kulturen.
- Sie sind bereit, Ihre:n Mitbewohner:in zu unterstützen und Ihr Netzwerk zur Verfügung zu stellen.
- Sie respektieren die Autonomie Ihre:r Mitbewohner:in .
- Sie haben ein separates möbliertes Zimmer.
Wir nehmen Wohnangebote von Privaten entgegen und vermitteln passende Mitbewohner:innen. Während des Gastverhältnisses begleiten wir Sie sorgfältig und professionell.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Projekt "Gastfamilien für Flüchtlinge"
Wenn Sie sich für das Programm Gastfamilien für Flüchtlinge interessieren, können Sie via dem unterstehenden Kontaktformular anmelden oder sich telefonisch melden, um unverbindlich erste Informationen zum Programm zu erhalten. Der Vermittlungsprozess wird in den folgenden Antworten erläutert.
- Abklärungsgespräch bei Ihnen zu Hause: Dabei werden die Räumlichkeiten besichtigt und die Erwartungen an das Zusammenwohnen, wie beispielsweise Raumnutzung, Organisation von Einkaufen, Kochen und Essen etc., werden gemeinsam besprochen.
- Unser Vorschlag für zukünftige:r Mitbewohner:in: Wir schlagen Ihnen eine Person mit ähnlichen Erwartungen an das Zusammenwohnen vor. Sie können entscheiden, ob sie diese Person kennenlernen möchten.
- Kennenlerntreffen begleitet durch uns: Das erste Kennenlerntreffen findet bei Ihnen zu Hause statt und wird von uns begleitet und allenfalls durch eine:n Dolmatscher:in. In diesem Treffen lernen Sie die geflüchtete Person kennen, die gegenseitigen Erwartungen an das Zusammenwohnen werden besprochen und das Zimmer wird besichtigt.
- Zweites Treffen zwischen Gastgebenden und geflüchteter Person: Damit sie sich noch etwas besser kennenlernen können, empfehlen wir sehr, dass sich mit der geflüchteten Person ein zweites Mal alleine treffen. Dieses Treffen dient dazu, sich zwischenmenschlich besser kennenzulernen und die Verständigungsmöglichkeit ohne Unterstützung durch den:die Dolmetscher:in zu erleben.
- Entscheidung: Sowohl Sie als Gastgebende, als auch die geflüchtete Person entscheiden, ob sie das Gastverhältnis eingehen möchten. Das Einzugsdatum wird festgelegt.
- Vertragsunterzeichnung: Der durch uns vorbereitete Mietvertrag wird unterzeichnet. Zusätzlich wird zwischen Ihnen als Gastgebende, der geflüchteten Person und uns eine Zusammenwohnvereinbarung abgeschlossen wird.
- Standortgespräch: Nach vier bis sechs Wochen des Zusammenwohnens findet begleitet von uns ein Standortgespräch mit Ihnen und der geflüchteten Person statt. Das Gespräch soll dazu dienen, die ersten Wochen des Zusammenlebens zu reflektieren und gegebenenfalls zusätzliche Abmachungen zu treffen.
- Entscheidung über Verlängerung oder Abschluss: Nach rund sieben Monaten des Zusammenwohnens wird gemeinsam entschieden, ob das Gastverhältnis verlängert wird oder, ob es nach neun Monaten abgeschlossen wird. Sollte die geflüchtete Person ausziehen, ist die Sozialhilfe Basel-Stadt für die zukünftige Unterbringung zuständig, sofern die Person weiterhin Anspruch auf Sozialhilfe hat. Im Falle einer Verlängerung wird ein neuer (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen.
- Während der gesamten Zeit des Zusammenwohnens können Sie sich bei Fragen oder Schwierigkeiten bei uns melden.
Die Gastverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Einige gestalten das Zusammenleben wie in einer Wohngemeinschaft und andere teilen einen gemeinsamen Familienalltag. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich interessiert sind, mit Ihrer:Ihrem Mitbewohner:in in Kontakt zu sein. Mögliche Unterstützung (bei den Hausaufgaben, beim Spracherwerb, bei administrativen Angelegenheiten etc.) kann individuell vereinbart werden. Dabei ist es wichtig, sich vorgängig Gedanken über die eigenen Ressourcen zu machen und diese transparent zu kommunizieren.
Es werden volljährige Personen mit einem entschiedenen Asylgesuch vermittelt (in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis F oder B). Das heisst, es sind Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben werden und die motiviert sind ihre sprachlichen Kompetenzen sowie ihre berufliche und soziale Integration zu verbessern.
In der Regel sind es junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eine geregelte Tagesstruktur (Sprachkurs, Schule oder Ausbildung) haben. Personen, bei denen eine starke psychische Belastung beispielsweise durch die Fluchterfahrung vorliegt, werden nicht in eine Gastfamilie vermittelt.
Der erste (Unter-)Mietvertrag ist auf neun Monate befristet. Vor Ablauf dieser Zeit findet ein Auswertungsgespräch statt. Stimmen beide Seiten zu - Gastgebende und Geflüchtete -, kann das Zusammenwohnen verlängert werden.
Vor einer Vermittlung werden die gegenseitigen Erwartungen – beispielsweise in Bezug auf das Einkaufen, das Kochen oder die Benützung des Badezimmers - angesprochen. Dadurch lassen sich mögliche Missverständnisse und überhöhte Erwartungen meistens schon zum vorneherein klären.
Sollten im Laufe der Zeit dennoch Konflikte auftauchen, werden wir, eventuell unter Beizug von Dolmetscher:innen oder interkulturellen Vermittler:innen, Hilfestellungen bei der Problemlösung geben.
Bei unüberbrückbaren Differenzen kann das Zusammenwohnen frühzeitig beendet werden.
Wir führen sowohl mit den Geflüchteten wie auch mit den Gastfamilien vor der Aufnahme ins Programm ein Aufnahmegespräch durch und vermittelt eine passende Person für das Zusammenwohnen. Während des gesamten Gastverhältnisses sind wir Ansprechpartnerin bei Fragestellungen und Schwierigkeiten in Bezug auf das Zusammenwohnen und kann zur Unterstützung beigezogen werden.
Die Geflüchteten Personen werden durch die Sozialhilfe Basel-Stadt für das Programm Gastfamilien für Flüchtlinge bei uns angemeldet. Die Sozialhilfe ist zuständig für die finanzielle Unterstützung und kommt in diesem Zusammenhang auch für die Miete der geflüchteten Person auf. Ferner ist die Sozialhilfe zuständig für die sprachliche- und berufliche Integration der Geflüchteten.
Ja, im Dezember 2022 hat Daniel Faulhaber von Bajour die Gastfamilie Füllemann und ihren Gast aus Afghanistan zu einem Gespräch getroffen. Daraus ist folgendes Porträt entstanden:
Kampagne – "Jetzt Gastfamilie werden!"
Von März bis Mai 2023 haben wir gemeinsam mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt eine Kommunikationskampagne umgesetzt. Das Ziel der Kampagne war es, neue Gastgebende für das Projekt zu gewinnen. Während mehreren Wochen war die Kampagne in der Basler Innenstadt auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr sowie in den sozialen Medien sichtbar. Erfreulich ist, dass sich aufgrund der Kampagne zahlreiche Personen bei uns gemeldet haben, um als potenzielle Gastgebende in das Projekt einzusteigen.
Wirkungsanalyse
Die 2021 durchgeführte Wirkungsanalyse zeigt deutlich einen äusserst positiven Effekt auf die Entwicklung und Integration der Geflüchteten:
- Verbesserte Deutschkenntnisse
- Positive Entwicklung der Schul- und Berufsbildung
- Erweiterung der sozialen Kontakte durch das Gastverhältnis
- Knapp 2/3 der Gastverhältnisse wurden verlängert
- Rund 80% der ehemaligen Gastgebenden und Geflüchteten sind nach Abschluss des Gastverhältnisses weiterhin in Kontakt
Die vollständigen Ergebnisse finden Sie im untenstehenden Bericht.
Hier finden Sie den Flyer zu Gastfamilien für Flüchtlinge.