logo
home
facebook
  • Aktuelles
  • Jobbörse
  • Freiwillige
  • Organisationen
  • Projekte
    • Deutsch-Konversation
    • Gastfamilien für Flüchtlinge
    • zämmehAlt
    • Begleitung im Alltag - Riehen
    • Unterkunft Ukraine
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
gastfamilien fuer fluechtlinge

">
Gastfamilien für Flüchtlinge

Sind Sie weltoffen? Haben Sie Platz?

Gastfamilien für Flüchtlinge

Sind Sie weltoffen? Haben Sie Platz in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus? Gemeinsames Wohnen ist eine gute Möglichkeit, die Integration von jungen Erwachsenen zu unterstützen. 

Menschen mit Fluchterfahrung wünschen sich Kontakte an ihrem neuen Wohnort, möchten besser Deutsch sprechen und das Leben hier kennenlernen. Sie wollen selbständig werden und eine Lehre oder Arbeitsstelle finden. Mit einer temporären Wohngemeinschaft können Sie junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren dabei unterstützen!

Wir suchen Gastgeber:innen

  • Sie schätzen den Austausch und sind offen für andere Kulturen.
  • Sie sind bereit, Ihre:n Mitbewohner:in zu unterstützen und Ihr Netzwerk zur Verfügung zu stellen.
  • Sie respektieren die Autonomie Ihre:r Mitbewohner:in .
  • Sie haben ein separates möbliertes Zimmer.

Wir nehmen Wohnangebote von Privaten entgegen und vermitteln passende Mitbewohner:innen. Während des Gastverhältnisses begleiten wir Sie sorgfältig und professionell.

gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge
gastfamilien fuer fluechtlinge

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Gastfamilienprojekt.

Wie kann ich mich für das Programm Gastfamilien anmelden?

Wenn Sie sich für das Programm Gastfamilien für Flüchtlinge interessieren, können Sie via dem unterstehenden Kontaktformular anmelden oder sich telefonisch melden, um unverbindlich erste Informationen zum Programm zu erhalten. Der Vermittlungsprozess wird in den folgenden Antworten erläutert. 

Was passiert, bevor ich eine geflüchtete Person bei mir zuhause aufnehme?

 

  • Abklärungsgespräch bei Ihnen zu Hause: Dabei werden die Räumlichkeiten besichtigt und die Erwartungen an das Zusammenwohnen, wie beispielsweise Raumnutzung, Organisation von Einkaufen, Kochen und Essen etc., werden gemeinsam besprochen.
     
  • Vorschlag von GGG Benevol für zukünftige:r Mitbewohner:in:Durch die GGG Benevol wird ihnen eine Person mit ähnlichen Erwartungen an das Zusammenwohnen vorgeschlagen. Sie können entscheiden, ob sie diese Person kennenlernen möchten.
     
  • Kennenlerntreffen begleitet durch GGG Benevol: Das erste Kennenlerntreffen findet bei Ihnen zu Hause statt und wird begleitet durch die GGG Benevol und allenfalls durch eine:n Dolmatscher:in. In diesem Treffen lernen Sie die geflüchtete Person kennen, die gegenseitigen Erwartungen an das Zusammenwohnen werden besprochen und das Zimmer wird besichtigt.
     
  • Zweites Treffen zwischen Gastgebenden und geflüchteter Person: Damit sie sich noch etwas besser kennenlernen können, empfehlen wir sehr, dass sich mit der geflüchteten Person ein zweites Malalleine treffen. Dieses Treffen dient dazu, sich zwischenmenschlich besser kennenzulernen und die Verständigungsmöglichkeit ohne Unterstützung durch den:die Dolmetscher:in zu erleben.
     
  • Entscheidung: Sowohl Sie als Gastgebende, als auch die geflüchtete Person entscheiden, ob sie das Gastverhältnis eingehen möchten. Das Einzugsdatum wird festgelegt.
Wie werde ich während des Zusammenwohnens begleitet?
  • Vertragsunterzeichnung: Der durch GGG Benevol vorbereitete Mietvertrag wird unterzeichnet. Zusätzlich gibt es ein weiteres Dokument – die Zusammenwohnvereinbarung – die zwischen Ihnen als Gastgebende, der geflüchteten Person und der GGG Benevol abgeschlossen wird.
     
  • Standortgespräch: Nach vier bis sechs Wochen des Zusammenwohnens findet begleitet durch die GGG Benevol ein Standortgespräch mit Ihnen und der geflüchteten Person statt. Das Gespräch soll dazu dienen, die ersten Wochen des Zusammenlebens zu reflektieren und gegebenenfalls zusätzliche Abmachungen zu treffen.
     
  • Entscheidung über Verlängerung oder Abschluss: Nach rund sieben Monaten des Zusammenwohnens wird gemeinsam entschieden, ob das Gastverhältnis verlängert wird oder, ob es nach neun Monaten abgeschlossen wird. Sollte die geflüchtete Person ausziehen, ist die Sozialhilfe Basel-Stadt für die zukünftige Unterbringung zuständig, sofern die Person weiterhin Anspruch auf Sozialhilfe hat. Im Falle einer Verlängerung wird ein neuer (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen.
     
  • Während der gesamten Zeit des Zusammenwohnens kann die GGG Benevol bei Fragen oder Schwierigkeiten beigezogen werden.
Wie viel Unterstützung für meine Mitbewohnenden wird von mir erwartet?

Die Gastverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Einige gestalten das Zusammenleben wie in einer Wohngemeinschaft und andere teilen einen gemeinsamen Familienalltag. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich interessiert sind, mit Ihrer:Ihrem Mitbewohner:in in Kontakt zu sein. Mögliche Unterstützung (bei den Hausaufgaben, beim Spracherwerb, bei administrativen Angelegenheiten etc.) kann individuell vereinbart werden. Dabei ist es wichtig, sich vorgängig Gedanken über die eigenen Ressourcen zu machen und diese transparent zu kommunizieren. 

Welche Personen werden in diesem Programm vermittelt?

Es werden volljährige Personen mit einem entschiedenen Asylgesuch vermittelt (in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis F oder B). Das heisst, es sind Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben werden und die motiviert sind ihre sprachlichen Kompetenzen sowie ihre berufliche und soziale Integration zu verbessern.

In der Regel sind es junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eine geregelte Tagesstruktur (Sprachkurs, Schule oder Ausbildung) haben. Personen, bei denen eine starke psychische Belastung beispielsweise durch die Fluchterfahrung vorliegt, werden nicht in eine Gastfamilie vermittelt.

Für wie lange muss ich mich als Gastgeber:in mindestens verpflichten?

Der erste (Unter-)Mietvertrag ist auf neun Monate befristet. Vor Ablauf dieser Zeit findet ein Auswertungsgespräch statt. Stimmen beide Seiten zu - Gastgebende und Geflüchtete -, kann das Zusammenwohnen verlängert werden.

...und wenn der erste gute Eindruck später doch täuschen sollte…?

Vor einer Vermittlung werden die gegenseitigen Erwartungen – beispielsweise in Bezug auf das Einkaufen, das Kochen oder die Benützung des Badezimmers - angesprochen. Dadurch lassen sich mögliche Missverständnisse und überhöhte Erwartungen meistens schon zum vorneherein klären.

Sollten im Laufe der Zeit dennoch Konflikte auftauchen, wird die GGG Benevol, eventuell unter Beizug von Dolmetscher:innen oder interkulturellen Vermittler:innen, Hilfestellungen bei der Problemlösung geben.

Bei unüberbrückbaren Differenzen kann das Zusammenwohnen frühzeitig beendet werden.

Was ist die Rolle der GGG Benevol?

Die GGG Benevol führt sowohl mit den Geflüchteten wie auch mit den Gastfamilien vor der Aufnahme ins Programm ein Aufnahmegespräch durch und vermittelt eine passende Person für das Zusammenwohnen. Während des gesamten Gastverhältnisses ist die GGG Benevol Ansprechpartner bei Fragestellungen und Schwierigkeiten in Bezug auf das Zusammenwohnen und kann zur Unterstützung beigezogen werden. 

Was ist die Rolle der Sozialhilfe Basel Stadt?

Die Geflüchteten Personen werden durch die Sozialhilfe Basel-Stadt für das Programm Gastfamilien für Flüchtlinge bei der GGG Benevol angemeldet. Die Sozialhilfe ist zuständig für die finanzielle Unterstützung und kommt in diesem Zusammenhang auch für die Miete der geflüchteten Person auf. Ferner ist die Sozialhilfe zuständig für die Sprachliche- und Berufliche Integration der Geflüchteten. 

Gibt es einen Erfahrungsbericht, wie ein solches Zusammenleben aussehen könnte?

Ja, im Dezember 2022 hat Daniel Faulhaber von Bajour die Gastfamilie Füllemann und ihren Gast aus Afghanistan zu einem Gespräch getroffen. Daraus ist folgendes Porträt entstanden: 

Bajour, 2022

Wirkungsanalyse

Die 2021 durchgeführte Wirkungsanalyse zeigt deutlich einen äusserst positiven Effekt auf die Entwicklung und Integration der Geflüchteten:

  • Verbesserte Deutschkenntnisse
  • Positive Entwicklung der Schul- und Berufsbildung
  • Erweiterung der sozialen Kontakte durch das Gastverhältnis
  • Knapp 2/3 der Gastverhältnisse wurden verlängert
  • Rund 80% der ehemaligen Gastgebenden und Geflüchteten sind nach Abschluss des Gastverhältnisses weiterhin in Kontakt

Die vollständigen Ergebnisse finden Sie im untenstehenden Bericht.

Ergebnisse der internen Evaluation.pdf

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Mindestens eine Kontaktmöglichkeit muss angegeben werden:

Medienspiegel

Hier finden Sie ausgewählte Interviews und Medienberichte zu diesem Projekt.

Mehr erfahren
logo

Geschäftstelle

GGG Benevol
Kompetenzzentrum für Freiwilligenarbeit
Marktgasse 6
4051 Basel
Schweiz

Kontakt

T +41 (0)61 261 74 24
info@ggg-benevol.ch

Info

  • Spenden
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2023 GGG BenevolAK am Komputer :-) aaastudio.ch

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Daher funktioniert unsere Website ohne Cookies.

Ressourcenschonung geht auch online. Unsere Website ist daher so konzipiert, dass sie möglichst wenig Ressourcen verbraucht. → websitecarbon.com

We love modern and secure browsers. In this browser the website will not work correctly :-(
We recommend a current version of Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari or Microsoft Edge.
Wir lieben moderne und sichere Browser. In diesem Browser wird die Webseite leider nicht fehlerfrei funktionieren :-(
Wir empfehlen eine aktuelle Version von Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Microsoft Edge.